Stempel, Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Büro, Anträge
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Fragen zur Handwerkskammer allgemein (FAQs)

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt gesetzlich festgelegte Aufgaben, die durch die Handwerksordnung übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel das Führen der Handwerksrolle oder die Durchführung von Prüfungen. Neben den gesetzlich übertragenen Aufgaben führt die Handwerkskammer freiwillige Aufgaben aus, wie zum Beispiel betriebswirtschaftliche Beratungen oder Beratungen für Existenzgründer.

Seminare und Lehrgänge zu verschiedenen Themen und Schwerpunkten können ebenfalls bei der Handwerkskammer besucht werden.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade betreut rund 29.000 Mitgliedsbetriebe mit etwa 150.000 Beschäftigten. Der Kammerbezirk umfasst auf einer Fläche von ca. 20.600 Quadratkilometern 16 Landkreise und drei kreisfreie Städte.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber des Betriebes eines zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, die anderen Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks gewerblich ausüben. Einzelheiten sind im § 90 Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.

Die Handwerkskammer besteht aus der Vollversammlung, dem obersten Selbstverwaltungsorgan der Handwerkskammer, aus dem Vorstand und sowie aus Ausschüssen. Die Vollversammlung besteht aus 45 Mitgliedern; davon sind 30 Mitglieder der Arbeitgeberseite und 15 Mitglieder der Arbeitnehmerseite zugeordnet.

Der Vorstand der Handwerkskammer besteht aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, davon einer von der Arbeitgeberseite, sowie neun weiteren Mitgliedern, von denen drei Arbeitnehmervertreter sein müssen.

Mitglieder der Handwerkskammer können in verschiedenen Ämtern ehrenamtlich aktiv werden. Dazu gehören zum Beispiel die Vollversammlung oder Prüfungsausschüsse: Prüfungsausschüsse entscheiden über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.

Die hoheitlichen Aufgaben, unter anderem die Prüfungsabnahme, wird durch die Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter kompetenter, effektiver und praxisnaher erfüllt, als bei einem direkten staatlichen Tätigwerden.

Die Handwerkskammer steht bei allen Fragen rund um den Betrieb zur Verfügung. Dazu gehören betriebswirtschaftliche Beratungen zu verschiedenen Schwerpunkten und Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung.

Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Betriebswirtschaft
  • Betriebsübergabe/-übernahme (Nachfolgemoderation)
  • Recht
  • Technologie & Umwelt
  • Standortsicherung
  • Außenwirtschaft
  • Marketing und Gestaltung 

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer enthalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebswirtschaft über Technik und EDV bis zum Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.

Für Existenzgründer veranstaltet die Handwerkskammer Sprechtage und bietet Unterstützung zu folgenden Themen: Finanzierung, öffentliche Finanzierungshilfen, Standortfaktoren, Rechtsform, Kalkulation, Businessplan, Steuern, Marketing.

Die Beratungsangebote der Handwerkskammer sind für Mitglieder und Existenzgründer kostenlos. Für Bildungsangebote werden kostendeckende Gebühren erhoben.