
Nutzen Sie staatliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.Existenzgründung: Finanzierung & Fördermöglichkeiten
Der Bund und das Land Niedersachsen helfen bestehenden Betrieben und Existenzgründer*innen bei der Finanzierung. Ob Sie verlorene Zuschüsse, zinsbegünstigte Darlehen, Beratungsförderungen oder Bürgschaftsübernahmen in Anspruch nehmen können, klären wir für Sie. Da Nachfinanzierungen nicht gefördert werden, empfehlen wir, dass Sie sich erst beraten lassen, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Gründungszuschüsse
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderungen.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten.
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, sollte prüfen, ob finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann.
Zum Erhalt des Gründungszuschusses verlangt die Bundesagentur für Arbeit, dass die voraussichtliche Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes durch eine neutrale Instanz überprüft wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einer fachlichen Stellungnahme dokumentiert. Die Berater*innen der Handwerkskammer geben Stellungnahmen für Gründungen im Handwerk ab.
Mehr Infos
Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit)
Niedersachsen-Gründerkredit
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer*in und Freiberufler in Niedersachsen kann Ihnen diese Förderung langfristige Investitionen ermöglichen oder Betriebsmittelfinanzierungen erleichtern. Die Kredite werden zu günstigen und risikogerechten Zinssätzen und Konditionen vergeben.
Mehr Infos
Niedersachsen-Gründerkredit (NBank)
MikroSTARTer Niedersachsen
Der MikroSTARTer unterstützt gründungswillige und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Unternehmensgründung. Der Förderkredit finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Für das Erstgespräch müssen bei Gründungen ein Businessplan oder bei bestehenden Unternehmen eine Vorhabenbeschreibung bei der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Dies ist unter anderem die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Mehr Infos
MikroSTARTer Niedersachsen (NBank)
Förderprogramme
Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank
Regionale Förderprogramme
Kontakt
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