
Berufsausbildungsvertrag
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie mit ihm*ihr einen Berufsausbildungsvertrag schließen.
Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:
- Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrag
- Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
- Kündigung von Lehrverhältnissen
- Fragen zur Ausbildungsberechtigung
- finanzielle Fördermöglichkeiten
Kontakt
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Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen
Heidekreis, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden
Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Stade
Online-Lehrvertrag
Füllen Sie den Ausbildungsvertrag bequem und schnell online aus.
Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass die weiteren Vertragsbestimmungen zur Zeit überarbeitet und deshalb nicht als Vertragsbestandteil mit ausgedruckt werden. Die Inhalte stellen die gegenseitigen gesetzlichen Rechte und Pflichten dar, gelten somit trotzdem. Für die Übergangszeit können Sie eine separate Datei „Weitere Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag“ (PDF) herunterladen.
- Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Vertrags, dass folgende Sonderzeichen nicht zulässig sind: "´", ";" sowie "/" und "\".
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Berufsschule separat erfolgen muss. Eine Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier.
Den Ausbildungsvertrag und die beizufügenden Anlagen reichen Sie bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.
Checkliste
Arbeitgebernummer der Agentur für Arbeit
Einwilligungserklärung von Lehrlingen / Auszubildenden (PDF)
Datenschutzinformation für Azubis (PDF)
Datenschutzinformation für Betriebe (PDF)
Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsbeginn (PDF)
Muster für einen betrieblichen Ausbildungsplan (PDF)
Weitere Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag (PDF)
Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Wenn Sie und Ihr*e Auszubildende*r gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der Handwerkskammer einreichen:
- Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
- Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende
Teilzeitausbildung
Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Auszubildende sich mit Ihnen darauf verständigt. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt werden. Während sich die Ausbildungsvergütung entsprechend vermindert, verlängert sich die Ausbildungszeit - auch über die Regelausbildungszeit hinweg (maximal auf das 1,5-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer). Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.
Beispiel
Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20% . Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten (Regelausbildungszeit 36 Monate + 1,5 fache) wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20%.
Wechsel der Differenzierung (Schwerpunkt, Fachrichtung, Wahlqualifikation, Handlungsfeld)
Wenn beide Vertragsparteien – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende*r – während der Berufsausbildung feststellen, dass ein Wechsel der Differenzierung sinnvoll ist, ist dies grundsätzlich je nach Ausbildungsverordnung bis zum Ende der Grundstufe bzw. bis zur Unterscheidung in Schwerpunkte möglich.
Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung bei uns ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.