
Ehrungen & Urkunden
Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt.
Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf schriftlichen Antrag und ist kostenlos. Nutzen Sie hierfür einfach das Online-Formular oder laden Sie sich das Antragsformular (PDF) herunter. Sie können es per Post, Fax oder E-Mail an uns zurücksenden.
Antragsformular (PDF) herunterladen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.
Jubiläen
Betriebsbestehen / Selbstständigkeit
Zum 25-, 40-, 50-, 75-jährigem oder längerem Betriebsbestehen / Selbstständigkeit erstellt die Kammer eine Ehrenurkunde auf Antrag durch Innung, Kreishandwerkerschaft, Betriebsinhaber oder andere Person.
Betriebszugehörigkeit
Bei 10-, 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit erstellt die Kammer eine Ehrenurkunde auf Antrag durch Betrieb, Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Meisterjubiläum
Für das 25-jährige Meisterjubiläum stellt die Handwerkskammer einen Silbernen Meisterbrief aus, für das 50-jährige Meisterjubiläum einen Goldenen Meisterbrief und für das 60-jährige Meisterjubiläum einen Diamantenen Meisterbrief.
Beantragung durch Kreishandwerkerschaften und Innungen
Ehrenurkunden
Mitglieder in Gremien und Ausschüssen können auf Antrag eine Ehrenurkunde bekommen
- nach mindestens 25-jähriger aktiver Mitwirkung als ordentliches Mitglied in den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer oder der Innungen
- sowie beim Ausscheiden als ordentliches Mitglied aus den Ausschüssen der Handwerkskammer oder der Innungen nach mindestens 10-jähriger Mitwirkung.
Ehrenmeister
Vorstandsmitglieder erhalten Ehrenmeisterbriefe beim Ausscheiden aus dem Innungsvorstand oder aus anderen Vorstandsgremien des Handwerks nach mindestens 10 Amtsjahren auf Antrag durch die Innung/Kreishandwerkerschaft.
Ehrenobermeister
Obermeister erhalten Ehrenobermeisterbriefe nach Aufgabe des Amtes nach mindestens 10-jähriger Amtsführung auf Antrag durch die Innung/Kreishandwerkerschaft.
Ehrenkreishandwerksmeister
Kreishandwerksmeister erhalten Ehrenkreishandwerksmeisterbriefe nach Aufgabe des Amtes nach mindestens 10-jähriger Amtsführung auf Antrag durch die Kreishandwerkerschaft.