
Berufsausbildungsvertrag
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie mit ihm*ihr einen Berufsausbildungsvertrag schließen.
Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:
- Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrag
- Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
- Kündigung von Lehrverhältnissen
- Fragen zur Ausbildungsberechtigung
- finanzielle Fördermöglichkeiten
Ansprechpartner
Online-Lehrvertrag
Füllen Sie den Ausbildungsvertrag bequem und schnell online aus.
Der Ausbildungsvertrag und die beizufügenden Anlagen reichen Sie bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.
Tipp
Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen die Checkliste zum Lehrvertrag.
Downloads
Ausfüllhilfe zum Online-Lehrvertrag
Einwilligungserklärung von Lehrlingen / Auszubildenden
Datenschutzinformation für Azubis
Datenschutzinformation für Betriebe
Information zur Mindestausbildungsvergütung
Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsbeginn
Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Wenn Sie und Ihr*e Auszubildende*r gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der Handwerkskammer einreichen:
- Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
- Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende
Teilzeitausbildung
Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Auszubildende sich mit Ihnen darauf verständigt. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt werden. Während sich die Ausbildungsvergütung entsprechend vermindert, verlängert sich die Ausbildungszeit - auch über die Regelausbildungszeit hinweg (maximal auf das 1,5-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer). Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.
Beispiel
Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20% . Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten (Regelausbildungszeit 36 Monate + 1,5 fache) wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20%.