Berufsausbildungsvertrag

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Den Lehrvertrag reichen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.

Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrag
  • Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
  • Kündigung von Lehrverhältnissen
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten


Kontakt

Für alle Fragen rund um die Ausbildung ist unser Team der Ausbildungsberatung da.

Braunschweig, Gifhorn, Wolfsburg

Goslar, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel



Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen

Heidekreis, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden

Cuxhaven, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Stade

 

Online-Lehrvertrag

Lehrvertrag Online – den Ausbildungsvertrag schnell und rechtssicher ausfüllen. Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus weitere Vorteile nutzen. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung und Verknüpfung erforderlich. 

Den Vertrag reichen Sie bitte zusammen mit folgenden Unterlagen bei der für Sie zuständigen Kreishandwerkerschaft ein:

  • Berufsausbildungsvertrag – Ausfertigung 1 "Für die Handwerkskammer" (weitere Ausfertigungen sind nicht erforderlich!)
  • Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • ggf. Nachweise (z. B. Attest nach JArbSchG; einfache Kopien ausreichend, keine Originale erforderlich)

 Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen die Checkliste zum Lehrvertrag (PDF).

Hinweise

  • Folgende Sonderzeichen sind nicht zulässig: "´", ";" sowie "/" und "\".
  • Empfohlene Webbrowser: Google Chrome oder Mozilla Firefox.
  • Die Anmeldung zur Berufsschule muss separat erfolgen. Eine Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier.


 

Lehrvertrag Online mit Login

 Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben

 Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten

 Daten zwischenspeichern und ändern

 Vorausgefülltes Formular mit Betriebsdaten

  Bearbeitungsstatus einsehen

 fertiges PDF erneut herunterladen / Übersicht über die bisherigen Formulare



 weiter mit Login (Betriebsverknüpfung erforderlich) und Komfort-Funktionen

 Zur Registrierung und Hilfeseite

 

Lehrvertrag Online ohne Login

 Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben

 Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten

 Daten zwischenspeichern und ändern

 Formular ist nicht mit Betriebsdaten vorausgefüllt

 Bearbeitungsstatus kann nicht eingesehen werden

 keine Formular-Übersicht



 weiter ohne Login



Downloads

 Einwilligungserklärung von Lehrlingen / Auszubildenden (PDF)

 Datenschutzinformation für Azubis (PDF)

 Datenschutzinformation für Betriebe (PDF)

 Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsbeginn (PDF)

 Muster für einen betrieblichen Ausbildungsplan (PDF)

 Weitere Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag (PDF)

 Ausbildungsordnung für die Berufe

 



Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit

Wenn Sie und Ihr Azubi gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft einreichen.

  • Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
  • Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende


Teilzeitausbildung

Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Punkte dabei zu berücksichtigen sind, haben wir hier detailliert zusammengefasst.



Wechsel der Differenzierung (Schwerpunkt, Fachrichtung, Wahlqualifikation, Handlungsfeld)

Wenn beide Vertragsparteien – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende*r – während der Berufsausbildung feststellen, dass ein Wechsel der Differenzierung sinnvoll ist, ist dies grundsätzlich je nach Ausbildungsverordnung bis zum Ende der Grundstufe bzw. bis zur Unterscheidung in Schwerpunkte möglich.

Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung bei uns ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.

Umschulung

Eine berufliche Umschulung dient – anders als in einer Erstausbildung – einer schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und ist eine Maßnahme der beruflichen Erwachsenenbildung. Abgesehen von einigen Spezialmodellen gibt es zwei Formen der Umschulung:

  1. Betriebliche Umschulung
    Hier findet die Abstimmung direkt mit dem Betrieb statt. Eine finanzielle Förderung findet nicht statt.
  2. Außerbetriebliche / trägergestützte Umschulung
    Hierbei sind weitere Akteure (Kosten-/bzw. Rehabilitationsträger) eingebunden, die die Finanzierung und weitere Rahmenbedingungen klären.

In beiden Fällen ist die Umschulungsmaßnahme mittels des Umschulungsvertrages der Handwerkskammer vor Vertragsbeginn anzuzeigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberatung.

 

Download

Umschulungsvertrag (PDF)

Umschulungsvertrag (E2 Umschulungsvertrag.pdf)