Berufsausbildungsvertrag
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Den Lehrvertrag reichen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.
Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:
Kontakt
Für alle Fragen rund um die Ausbildung ist unser Team der Ausbildungsberatung da.
Online-Lehrvertrag
Lehrvertrag Online – den Ausbildungsvertrag schnell und rechtssicher ausfüllen. Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus weitere Vorteile nutzen. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung und Verknüpfung erforderlich.
Den Vertrag reichen Sie bitte zusammen mit folgenden Unterlagen bei der für Sie zuständigen Kreishandwerkerschaft ein:
Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen die Checkliste zum Lehrvertrag (PDF).
Hinweise
- Folgende Sonderzeichen sind nicht zulässig: "´", ";" sowie "/" und "\".
- Empfohlene Webbrowser: Google Chrome oder Mozilla Firefox.
- Die Anmeldung zur Berufsschule muss separat erfolgen. Eine Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier.
Downloads
Einwilligungserklärung von Lehrlingen / Auszubildenden (PDF)
Datenschutzinformation für Azubis (PDF)
Datenschutzinformation für Betriebe (PDF)
Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsbeginn (PDF)
Muster für einen betrieblichen Ausbildungsplan (PDF)
Weitere Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag (PDF)
Ausbildungsordnung für die Berufe
Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Wenn Sie und Ihr Azubi gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft einreichen.
- Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
- Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende
Teilzeitausbildung
Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Punkte dabei zu berücksichtigen sind, haben wir hier detailliert zusammengefasst.
Wechsel der Differenzierung (Schwerpunkt, Fachrichtung, Wahlqualifikation, Handlungsfeld)
Wenn beide Vertragsparteien – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende*r – während der Berufsausbildung feststellen, dass ein Wechsel der Differenzierung sinnvoll ist, ist dies grundsätzlich je nach Ausbildungsverordnung bis zum Ende der Grundstufe bzw. bis zur Unterscheidung in Schwerpunkte möglich.
Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung bei uns ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.
Umschulung
Eine berufliche Umschulung dient – anders als in einer Erstausbildung – einer schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und ist eine Maßnahme der beruflichen Erwachsenenbildung. Abgesehen von einigen Spezialmodellen gibt es zwei Formen der Umschulung:
- Betriebliche Umschulung
Hier findet die Abstimmung direkt mit dem Betrieb statt. Eine finanzielle Förderung findet nicht statt. - Außerbetriebliche / trägergestützte Umschulung
Hierbei sind weitere Akteure (Kosten-/bzw. Rehabilitationsträger) eingebunden, die die Finanzierung und weitere Rahmenbedingungen klären.
In beiden Fällen ist die Umschulungsmaßnahme mittels des Umschulungsvertrages der Handwerkskammer vor Vertragsbeginn anzuzeigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberatung.