21.08.2023: Erneue FristverlängerungSchlussabrechnung für Corona-Hilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Wegen der Energiepreissteigerungen sollen besonders kleine Betriebe und Selbstständige finanziell nicht überfordert werden. Die neue Frist ist der 30. November.
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Bierich erklärt, ob Arbeitgeber*innen eine Impflicht durchsetzen können.
Die Verordnung tritt vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft.
Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023
Die Förderung von Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, wird fortgesetzt und erweitert.
Am 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung zunächst nur sog. Basisschutzmaßnahmen geregelt.
Seit 1. Oktober 2022 gilt eine neue branchenweite Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Hier finden Sie Infos zur aktuellen Testverordnung der Bundesregierung ab 1. Juli 2022.
Auf der Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts können Corona-Tests einseitig angeordnet werden.