Corona
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Umsetzung von BasisschutzmaßnahmenCorona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?

Am 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung zunächst nur sog. Basisschutzmaßnahmen geregelt. Sie ergänzen die bundesrechtlichen Maßgaben aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG), teilweise werden auch Ausnahmen davon normiert.

Eine Übersicht der einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Die Verordnung gilt zunächst unbefristet, allerdings behält sich die Landesregierung vor, über eine Änderung der Verordnung stärkere Maßnahmen zu ergreifen, sofern es die Situation erfordert.

Hausrecht

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen können Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften und Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Maßnahmen wie Abstands- und Maskenpflichten sowie Zugangsbeschränkungen (2Gplus/2G/3G) anwenden.



Bei Fragen zur Corona-Verordnung stehen Ihnen unsere Berater*innen unterstützend zur Seite. Sie erreichen uns per Mail unter corona@hwk-bls.de oder telefonisch:

 

Braunschweig

Tel. 0531 1201-288

 

Lüneburg

Tel. 04131 712-288

 

Stade

Tel. 04141 6062-13