Corona
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Isolationspflicht endetNiedersächsische Absonderungsverordnung

Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern. Damit enden mit dem 31. Januar 2023 Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest.

Mit der Niedersächsischen Absonderungsverordnung wurde ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen.

Laut der Niedersächsischen Absonderungsverordung müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Die Isolation darf nach Ablauf von fünf Tagen grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.



 

Mehr Infos

Weitere Infos zur Absonderungsverordnung finden Sie hier.

www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane-187498.html

 

Verordnung

Niedersächsische Absonderungsverordnung (PDF)

(gültig ab 22. November bis 31. Januar 2023) 

www.niedersachsen.de/download/190097

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