21.08.2023: Erneue FristverlängerungSchlussabrechnung für Corona-Hilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Wegen der Energiepreissteigerungen sollen besonders kleine Betriebe und Selbstständige finanziell nicht überfordert werden. Die neue Frist ist der 30. November.
Die Verordnung tritt vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft.
Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023
Am 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung zunächst nur sog. Basisschutzmaßnahmen geregelt.
Hier finden Sie Infos zur aktuellen Testverordnung der Bundesregierung ab 1. Juli 2022.
Auf der Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts können Corona-Tests einseitig angeordnet werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Seit 1. Oktober 2022 gilt eine neue branchenweite Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Mit dem Wegfall vieler gesetzlicher Pflichten in den letzten Wochen müssen die erhobenen Daten grundsätzlich gelöscht werden