
Fragen zum Beitragsbescheid?
Bei Fragen zu Ihrem Beitragsbescheid sind wir Ihnen gerne behilflich.
In diesen Tagen haben Sie Ihren Beitragsbescheid 2021 erhalten. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Rückfragen und Anliegen zur Zahlung. Nutzen Sie hierfür einfach unserOnline-Formular am Ende dieser Seite.
Wichtige Hinweise zur Beitragsveranlagung 2021
Die Handwerkskammer vertritt die Belange des gesamten Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die Kosten dafür tragen alle Mitglieder gemeinschaftlich mit ihrem Mitgliedsbeitrag. Geregelt ist dies im § 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) sowie in der Beitragsordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade vom 7. November 2017.
Der Beitrag bemisst sich nach dem Bescheid des Finanzamts für 2018 über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag gemäß §§ 7 - 10 a GewStG. Liegt ein Gewerbeertrag nicht vor oder ist dieser mit 0,00 € festgesetzt worden, so ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb heranzuziehen (Steuerbescheid 2018). Es wird der ungeteilte Gewerbeertrag bzw. der ungeteilte Gewinn vor Anwendung eines Freibetrages herangezogen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat die Festsetzung der Beiträge zur Handwerkskammer am 14.12.2020 genehmigt.
Grundbeitrag
1. Existenzgründer aus dem Jahr 2019, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben und die Voraussetzungen gemäß § 113 HwO erfüllen, zahlen den halben Grundbeitrag;
2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- mit einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 bis 5.200 €: 120 €
- mit einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 über 5.200 bis 30.000 €: 180 €
- mit einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 über 30.000 €: 260 €
3. Juristische Personen und GmbH & Co. KG: 390 €
Zusatzbeitrag
Für Betriebe, die in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft einschließlich GmbH & Co. KG geführt werden, wird bei der Berechnung des Zusatzbeitrages ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € berücksichtigt.
Der Zusatzbeitrag beträgt:
- 1,25 % bis zu einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 in Höhe von 90.000 €
- 0,9 % bei einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 über 90.000 € bis 115.000 €
- 0,4 % bei einem Gewerbeertrag 2018 bzw. Gewinn 2018 über 115.000 € hinausgehend.
Grundbeitrag
Einzelunternehmen und Personengesellschaften | 260 € |
Juristische Personen und GmbH & Co. KG | 390 € |
Zusatzbeitrag
Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH & Co. KG
90.000 € | x 1,25 % | 1.125 € |
25.000 € | x 0,9 % | 225 € |
60.500 € | x 0,4 % | 242 € |
Juristische Personen
90.000 € | x 1,25 % | 1.125 € |
25.000 € | x 0,9 % | 225 € |
85.000 € | x 0,4 % | 340 € |
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Ist es Ihnen nicht möglich, den Beitrag in acht Raten zu zahlen, nutzen Sie den Antrag auf Ratenzahlung über die Dauer von acht Monaten hinaus:
Den ausgefüllten Antrag können Sie einfach als Foto oder im pdf-Format über unserOnline-Formular hochladen.
Die Formulare finden Sie im Anhang zu Ihrem Beitragsbescheid und hier als Download:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Beitrag und Forderungsmanagement
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Fax: 0531 1201-399