Urteil des BundesarbeitsgerichtsArbeitgeber können Corona-Tests anordnen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 1. Juni 2022 (5 AZR 28/22) entschieden, dass ein Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein kann, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.
Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Bundesarbeitsgerichts.