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Urteil des BundesarbeitsgerichtsArbeitgeber können Corona-Tests anordnen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 1. Juni 2022 (5 AZR 28/22) entschieden, dass ein Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein kann, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Bundesarbeitsgerichts.