Messe, Fahnen, International, Außenwirtschaft, blau, Querformat, Global, Welt, weltweit, Flagge, Flaggen
Sandor Jackal - Fotolia.com

Fragen zur Außenwirtschaft (FAQs)

Ja, aufgrund der europäischen Entsenderichtlinie sind im Ausland länderspezifische Aspekte zu berücksichtigen. So muss Ihr Betrieb stets eine Entsendemeldung – meist online – abgeben, die A1 Entsendebescheinigung für entsandte Mitarbeiter mitführen und die aktuellen Mindestlöhne des Ziellandes einhalten.  

Weitere Tipps zum jeweiligen Arbeits-, Steuer- und Gewerberecht erhalten Sie von Ihrer Handwerkskammer.

Die Handwerkskammer hält für Sie eine Vielzahl von Länderleitfäden bereit, die Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung abrufen können.

Darüber hinaus erhalten Sie unter der Rubrik "Dienstleistung erbringen in…" auf www.gtai.de umfangreiches Informationsmaterial.

Neben der zuständigen Berufsgenossenschaft sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater einbeziehen. Dieser gibt Ihnen Tipps zur Rechnungsstellung und hilft im Bedarfsfall bei der umsatzsteuerlichen Registrierung im Zielland. Erkundigen Sie sich ebenfalls bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, ob Deckungsschutz durch Ihre Police besteht.

In den letzten Jahren hat die Kontrolldichte in sämtlichen europäischen Ländern extrem zugenommen. Selbst bei einer fehlenden Entsendemeldung oder A1 Entsendebescheinigung kann die Geldbuße bis zu 10.000,- Euro betragen.

Mithilfe unseres Exportkalkulationstools erhalten Sie spezifische Kalkulationstipps für die Länder Dänemark, Schweden und die Schweiz. Das Tool bekommen Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.