24.11.2021: Antragstellung für die Monate April bis Juni möglich.Überbrückungshilfe IV
Antragstellung für die Monate April bis Juni möglich.
Antragstellung für die Monate April bis Juni möglich.
Die Beschlüsse müssen noch in Landesrecht überführt werden. Eine deutlich verschärfte Niedersächsische Corona-Verordnung mit strengen 2G- und 2Gplus-Vorgaben soll voraussichtlich am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft treten.
Von besonderer Relevanz für Betriebe sind vor allem die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie eine Pflicht zum Homeoffice für Bürotätigkeiten.
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Eine mangelnde Mitwirkung (Rückmeldung) kann grundsätzlich zur vollständigen Rückforderung der gewährten Hilfen führen.
Die Förderung von Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, wird fortgesetzt und erweitert.
Hier finden Sie Infos zur aktuellen Testverordnung der Bundesregierung ab 1. Juli 2022.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde verlängert und endet am 31. März 2022.
Ampelparteien planen Ende der epidemischen Lage.
Selbständige können für die Zeiträume Juli - September 2021 und Oktober - Dezember 2021 Unterstützung beantragen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.