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Antragstellung für die Monate April bis Juni möglich.Überbrückungshilfe IV

Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die einen coronabedingten Umsatz von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben, eine anteilige Erstattung der Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.

Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Zu den förderfähigen Fixkosten zählen unter anderem Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung und Versicherungen.

Die Überbrückungshilfe IV umfasst den Zeitraum Januar bis Juni 2022.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde verlängert und endet am 15. Juni 2022. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, können über den Änderungsantrag eine Verlängerung beantragen.