
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde verlängert und endet am 31. März 2022.Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten unterstützt, sofern sie einen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder mehr zu verzeichnen haben.
Die Förderung wurde um drei weitere Monate verlängert und umfasst nun den Zeitraum Juli bis Dezember 2021. Die Konditionen entsprechenden den Konditionen derÜberbrückungshilfe III. Zusätzlich wird für die Monate Juli bis September eine sog. „Restart-Prämie“ gewährt.
Restart-Prämie
Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale die sog. „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss 40 % und im September 20 %. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Antragstellung
Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf 31. März 2022 verlängert.