Symbolbild Geldscheine
Handwerkskammer

Selbständige können für die Zeiträume Juli - September 2021 und Oktober - Dezember 2021 Unterstützung beantragen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.Neustarthilfe Plus

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab sofort Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Damit können sie zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.

Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbständige und weitere Personengruppen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit einer Betriebskostenpauschale. Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch, allerdings müssen beide Förderzeiträume separat beantragt werden.

Antragstellung

Anträge können online unterwww.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.



Konditionen und Endabrechnung

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021. Antragsberechtigt  sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird. Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt.

Bei der Endabrechnung müssen die Antragstellenden dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, kann der Zuschuss in voller Höhe behalten werden. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.