Corona
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Die Beschlüsse müssen noch in eine Nds. Corona-Verordnung überführt werden.Bund-Länder-Beschluss vom 18. November

Bund und Länder haben am 18. November über die nächsten Schritte zur Pandemiebekämpfung beraten. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der sog. Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III Plus einschließlich der Neustarthilfe sowie die Regelungen zur Kurzarbeit um drei weitere Monate bis Ende März 2022 verlängert werden sollen.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen am 9. Dezember 2021 bei einer Besprechung zwischen Bund und Ländern evaluiert werden.

Regelungen im Überblick

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.  

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.



Bitte beachten Sie, dass ein Teil der beschlossenen Maßnahmen (insbesondere die Zugangsbeschränkungen) erst in Landesrecht überführt werden muss. Eine deutlich verschärfte Corona-Verordnung mit strengen 2G- und 2Gplus-Vorgaben soll voraussichtlich am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft treten.