05.01.2022: Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährenSteuerfreier Corona-Bonus
Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren