Impfpass, WHO, Impfbescheinigung
Schmitz / Handwerkskammer

Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung oder Genesung von Durchbruchsinfektion von TestpflichtErleichterungen bei 2Gplus

Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, werden nach einem Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten befreit. Für den Besuch ist dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt.

Personen, die von einer Corona-Infektion genesen sind, und eine vollständig abgeschlossene Impfserie haben, sind ebenfalls von der Testpflicht bei 2Gplus befreit (sog. Durchbruchsinfektionen). 



Nachweis

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.