2022
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Ein Überblick über neue Gesetze und Verordnungen, die Handwerksbetriebe kennen sollten.Was ändert sich 2022?

A

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form (eAU) & Telefonische Krankschreibung

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Zum 1. Januar 2023 sollen auch die Krankmeldungen an die Arbeitgebenden digital erfolgen. Somit werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig digital über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert.

Übrigens: Bis zum 31. März 2022 haben Patienten noch die Möglichkeit, sich bei leichten Beschwerden der oberen Atemwege vom Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung ist bis zu sieben Kalendertage wirksam und kann einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

B

Betriebliche Altersvorsorge: Zuschüsse auch für Altverträge

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, immer die ersparten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 15 Prozent, zugunsten der Beschäftigten an die Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) weiterleiten. Bisher galt diese Verpflichtung nur bei Entgeltumwandlungen, die ab dem 1. Januar 2019 neu abgeschlossen worden sind.

Wichtig zu wissen: Diese Regelungen sind tarifdispositiv, d.h. von ihnen kann in Tarifverträgen zugunsten oder zulasten der Beschäftigten abgewichen werden.


Beweislastumkehr auf 12 Monate verlängert

Für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, wird die Beweislastumkehr im Kaufrecht zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt im Regelfall unverändert zwei Jahre.

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Briefporto und Paketversand werden teurer

Bei der Deutschen Post gelten neue Preise: Die verschiedenen Briefprodukte sind jeweils um fünf Cent teurer geworden. Ein Standardbrief kostet somit 85 Cent statt bisher 80 Cent. Neben Briefen der verschiedenen Kategorien werden auch Postkarten, Einschreiben, Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge teurer. 

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Für DHL-Geschäftskunden gelten ebenfalls neue Preise. Die Preiserhöhung betrifft in besonderem Maße schwere Paketsendungen über 20 Kilogramm.

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C

Corona-Bonus: Frist endet

Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.

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Corona-Hilfen

Die Corona-Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige stehen noch bis Ende März 2022 zur Verfügung:

  • Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und Soloselbstständige: bis zu 90 Prozent Fixkostenerstattung
  • Verbesserter Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer von coronabedingten Schließungen betroffen sind
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige: weiterhin bis zu 1.500 Euro pro Monat an direkten Zuschüssen.

Zudem wurde die Antragsfrist für das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 verlängert sowie geltende Kreditobergrenzen erneut erhöht. Damit steht das Programm Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs zur Verfügung.

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CO₂-Abgabe steigt

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt um 5 Euro auf 30 Euro je Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid und verteuert damit fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas. Laut Berechnungen des ADAC dürften sich die Preise für Benzin und Diesel dadurch um etwa 1,5 Cent pro Liter erhöhen. 

E

EEG-Umlage sinkt

Die EEG-Umlage wird von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh abgesenkt (- 43 Prozent gegenüber Vorjahr). Bis 2023 will die Ampel-Koalition die EEG-Umlage laut Koalitionsvertrag abschaffen.


Einkommensteuer: Grundfreibetrag wird erhöht / Ausgleich kalte Progression

Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro für Alleinstehende auf 9.984 Euro im Jahr. Für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, steigt der Freibetrag um 480 Euro auf 19.968 Euro pro Jahr.

Außerdem wird der Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 so angepasst, dass der Effekt der sogenannten kalten Progression ausgeglichen wird. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.



F

Führerscheinumtausch

Der rosa Führerschein hat in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 ausgedient und wurde durch den Kartenführerschein abgelöst.
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Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 gegen fälschungssichere Exemplare umtauschen.

Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt stufenweise in den nächsten Jahren für alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine. Bei Nichteinhaltung drohen Verwarngelder. Davon abweichend wird laut einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz bis zum 19. Juli 2022 von einer Geldbuße abgesehen, sofern der Umtausch aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht fristgerecht erfolgen konnte.

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I

Insolvenzgeldumlage sinkt

Die Insolvenzgeldumlage sinkt auf 0,09 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.

K

Kennzeichnung von reduzierten Lebensmitteln mit kurzer Haltbarkeit wird vereinfacht

Der Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit zu reduzierten Preisen wird einfacher. Ab Mai 2022 entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte, die kurz vor Ablauf der Haltbarkeit stehen, können dann beispielsweise mit einem "30%-billiger"-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss.

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Kinderkrankentage: Sonderregelungen auch in 2022

Die im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld gelten auch 2022. Demnach können gesetzlich krankenversicherte Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Bis einschließlich 19. März 2022 können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil

  • eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder Schule pandemiebedingt behördlich geschlossen wurde oder
  • der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten eingeschränkt wurde oder
  • die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde (z. B. bei Homeschooling oder Distanzlernen).

Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.

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Kurzarbeitergeld: Erleichterungen bis Ende März

Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Dazu zählen unter anderem:

  • Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten wurde um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Zusätzlich wurden auch die Erleichterungen und Sonderreglungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert.

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M

Mindestausbildungsvergütung steigt

Für das erste Lehrjahr steigt die monatliche Mindestvergütung auf 585 Euro an. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge von 18, 35 bzw. 40 Prozent gegenüber dem ersten Ausbildungsjahr.

Die Mindestvergütung für Auszubildende gilt für Lehrverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben.


Mindestlohn: Anstieg in zwei Schritten

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen: Zum 1. Januar 2022 steigt er um 0,22 Euro auf 9,82 Euro brutto die Stunde und zum 1. Juli 2022 ist eine Anhebung auf 10,45 Euro pro Stunde geplant. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag jedoch angekündigt, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 12 Euro anheben zu wollen. 

Auch bei branchenbezogenen Mindestlöhnen gibt es Änderungen.

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Symbolbild: Mindestlohn
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Minijob: Neue Pflichten für Arbeitgebende

Arbeitgeber müssen künftig neben der Steuernummer auch die Steuer-ID ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Zudem ist in der Meldung für den kurzfristigen Minijob vom Arbeitgeber anzugeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Neu ist auch, dass Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale erhalten.

Übrigens: Die neue Bundesregierung will die Minijob-Grenze laut Koalitionsvertrag von 450 Euro auf 520 Euro anheben.

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P

Pfandpflicht wird ausgeweitet

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken.


Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Kinderlose steigt

Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 3,05 Prozent. Für kinderlose Beitragszahlende ab 23 Jahren wird der Beitragszuschlag um 0,1 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben. Der Arbeitgeberanteil beträgt unverändert 1,525 Prozent.


Plastiktüten-Verbot

Leichte Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dürfen seit Jahresbeginn nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Davon ausgenommen sind stabile Mehrweg-Tüten sowie die sogenannten Hemdchenbeutel, die man vor allem in der Obst- und Gemüseabteilung findet.

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R

Registrierkassen: TSE-Übergangsregelung endet

Kasse in einer Bäckerei
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Laut dem sogenannten Kassengesetz sind elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten bzw. neu anzuschaffen.

Für bestimmte Registrierkassen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, GoBD-konform sind, aber bauartbedingt nicht TSE-aufrüstbar sind, galt eine Übergangsregelung. Diese Sonderregelung läuft allerdings zum Jahresende aus, sodass entsprechende Kassen grundsätzlich nur noch bis zum 31. Dezember 2022 eingesetzt werden dürfen.

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S

Sachbezüge: Höhere Freigrenze

Die steuerfreie Sachbezugsgrenze steigt von 44 Euro pro Monat auf 50 Euro. Allerdings werden auch die Voraussetzungen verschärft: Je mehr ein Gutschein dem Zahlungsmittel Geld ähnelt, desto wahrscheinlicher ist er nun steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

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Stundung von Steuern

Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, können unter Darlegung ihrer Verhältnisse bis zum 31. Januar 2022 Anträge auf vereinfachte Stundung der bis zum 31. Januar 2022 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen werden längstens bis zum 31. März 2022 gewährt, darüber hinaus können Anschlussstundungen und Ratenzahlungen gewährt werden.

Außerdem können betroffene Unternehmen bis zum 30. Juni 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.

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T

Transparenzregister: Meldepflicht

Alle deutschen Gesellschaften sind zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. Dabei besteht die Meldepflicht auch dann, wenn sich die Angaben bereits aus anderen elektronischen Registern (zum Beispiel dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) ergeben. Für die Eintragung gelten folgende Fristen:

  • AG, SE oder KGaA bis 31. März 2022
  • GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis 30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen bis 31. Dezember 2022

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