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Vasina Nazarenko - Fotolia.com

Fristen beachtenÄnderungen beim Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz wurde zum 1. August 2021 geändert. Grund ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw).  Alle deutschen Gesellschaften sind zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. 

Die Meldepflicht besteht auch, wenn sich die Angaben bereits aus anderen elektronischen Registern (zum Beispiel dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) ergeben, da das bislang als Auffangregister geführte Transparenzregister zu einem Vollregister umgestaltet wurde.

Für Handwerksbetriebe, die wegen dieses Wegfalls erstmalig meldepflichtig sind, gelten diese gestaffelten Übergangsregelungen:

  • AG, SE oder KGaA bis 31. März 2022
  • GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis 30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen bis 31. Dezember 2022

Hintergrund  

Das Transparenzregister wurde 2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland eingeführt. Um Geldwäsche einzudämmen und Terrorismusfinanzierungen aufzudecken, werden Inhaber*innen, Gesellschafter*innen und Teilhaber*innen von Gesellschaften in dem elektronischen Register erfasst und ausgewiesen.

Das Register enthält insbesondere Eintragungen zu den sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ von Gesellschaften – also im Grundsatz allen natürlichen Personen, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren. Erfasst werden die Daten aller Gesellschaften (mit Ausnahme der Gesellschaften bürgerlichen Rechts und der Vereine). Ausnahmen für Kleinbetriebe bestehen nicht.

Von den wirtschaftlich Berechtigten sind einzutragen: 

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnort,
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie
  • Staatsangehörigkeit (seit 2020)

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen und ist kostenlos.



Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Michael Maring

Betriebs- und Gründungsberatung

Burgplatz 2 + 2a

38100 Braunschweig

Tel. 0531 1201-270

Fax 0531 1201-444

maring--at--hwk-bls.de