Warum erhebt die Handwerkskammer Beiträge?

Um ihre Ausgaben zu decken, ist die Handwerkskammer befugt Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge wird durch die Vollversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt. Das Recht zur Erhebung der Beiträge ergibt sich aus der Handwerksordnung (§ 113 HwO), der Beitragsordnung und dem jährlichen Beitragsbeschluss der Vollversammlung.