Recht, Gerechtigkeit, Schwert, Waage, Justiz,
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Fragen zum Handwerksrecht (FAQs)

Das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regeln die Mindestarbeitsbedingungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Meldepflichten für Arbeitgeber*innen mit Sitz im Ausland und für Entleiher*innen.

Eine Übersicht über die einzuhaltenden Mindestarbeitsbedingungen finden Sie beim Zoll

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erleichtern die Abwicklung Ihrer Aufträge, so müssen Sie nicht jedes Mal sämtliche Vertragsdetails neu aushandeln. Wichtig ist, dass die AGB inhaltlich korrekt und rechtlich wirksam sind. Bei der Erstellung sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Sind Ihre Geschäftsbedingungen rechtswirksam erstellt, kommt es darauf an, die AGB korrekt in Ihre Verträge einzubinden:

Bei Verbraucherverträgen mit Privatpersonen muss jeder einzelne Vertrag ausdrücklich auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Außerdem muss Ihr*e Kund*in die Möglichkeit haben, sich die AGB anzusehen. Bitte denken Sie daran, auch bei kurzfristigen oder mündlich abgeschlossenen Verträgen ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen und deren Einsichtnahme zu ermöglichen. Die AGB werden wirksamer Vertragsbestandteil, wenn Ihr*e Kund*in mit der Geltung der Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

Bei Verträgen mit gewerblichen Vertragspartnern ist ebenfalls eine Vereinbarung über die Geltung der AGB erforderlich. In der Praxis kann das Problem auftauchen, dass sich die AGB gewerblicher Vertragspartner widersprechen. Die sich widersprechenden Klauseln bleiben rechtlich unwirksam - im Übrigen bleibt der Vertrag (einschließlich der übereinstimmenden AGB-Klauseln) jedoch bestehen.

Bitte informieren Sie Ihre Kundschaft rechtzeitig, damit es bei der Abrechnung der Fahrtkosten nicht zu Streitigkeiten kommt. Die Rechtsprechung zeigt, dass Kund*innen wissen müssen, was maximal auf sie zukommt. Sonst besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie mit Ihren Kund*innen bereits bei Vertragsschluss eine Vereinbarung über die anfallenden Kosten für An- und Abfahrt treffen. Sichern Sie sich auch bei kurzfristigen telefonischen Aufträgen ab - informieren Sie Ihre Kund*innen gleich am Telefon über die voraussichtlichen Kosten und Fahrtkosten.

Häufig bleiben Mahnungen erfolglos, wenn Kunden nicht zahlen können oder wollen. Besonders wenn die Verjährung einer offenen Forderung droht, ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll. Die Beantragung des Mahnbescheides bzw. die gerichtliche Zustellung an den*die Kund*in hemmt die Verjährung Ihrer Forderung. Ziel des Mahnverfahrens ist, berechtigte Geldforderungen schnell und unkompliziert zu titulieren. Ein sogenannter Vollstreckungstitel sichert Ihnen Ihren Anspruch auf Zahlung und ermöglicht die gerichtliche Einziehung Ihrer Forderung.

Sie haben die Möglichkeit, einen Online-Vordruck zu verwenden: www.online-mahnantrag.de

Beim Zentralen Mahngericht Uelzen können Sie sich über die anfallenden Kosten/Gerichtskosten informieren.