01.02.2023: Erneue FristverlängerungSchlussabrechnung für Corona-Hilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Die Verordnung tritt vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft.
Wegen der Energiepreissteigerungen sollen besonders kleine Betriebe und Selbstständige finanziell nicht überfordert werden. Die neue Frist ist der 30. November.
Auf der Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts können Corona-Tests einseitig angeordnet werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Mit dem Wegfall vieler gesetzlicher Pflichten in den letzten Wochen müssen die erhobenen Daten grundsätzlich gelöscht werden
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Bierich erklärt, was gilt, wenn ein*e Arbeitnehmer*in während des Urlaubs in Quarantäne muss.
Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023
Das Bundesfinanzministerium lehnt die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2022 ab und verweist auf Stundungsmöglichkeiten.
Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfe werden bis Ende Juni 2022 fortgesetzt