17.04.2020: Kleinere Geschäfte sowie Kfz- und Fahrradläden dürfen ab 20. April wieder öffnenLockerungen der Corona-Beschränkungen
Kleinere Geschäfte sowie Kfz- und Fahrradläden dürfen ab 20. April wieder öffnen.
Kleinere Geschäfte sowie Kfz- und Fahrradläden dürfen ab 20. April wieder öffnen.
Plakate zum Ausdrucken für Geschäfte und Wartebereiche.
Regelung gilt für ÜLU sowie Fort- und Weiterbildung (einschließlich Meistervorbereitung).
Prüflinge werden voraussichtlich ab Anfang Mai über den genauen Termin und den Ablauf ihrer Prüfung informiert.
Frühjahrsumfrage der Handwerkskammer zeigt Folgen der Corona-Krise.
Neue Motive der Imagekampagne zur Corona-Krise.
Das Bundesministerium der Finanzen hat verschiedene steuerliche Hilfsmaßnahmen erneut verlängert.
Bade: "Bitte stornieren Sie keine Aufträge!"
Viele Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedern Zahlungserleichterungen an.
Dieses Kreditprogramm stellt Beträge von bis zu 50.000 Euro als Liquiditätshilfe für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bereit.