Symbolbild Geldscheine
Handwerkskammer

Dieses Kreditprogramm stellt Beträge von bis zu 50.000 Euro als Liquiditätshilfe für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bereit.Niedersachsen-Liquiditätskredit



++ Update ++

Die NBank hat das Antragsverfahren umgestellt: Mit dem Antrag werden bereits alle vertraglichen Bedingungen geregelt, die für den Abschluss des Darlehens notwendig sind.  Nach positiver Prüfung nimmt die NBank den Antrag an und wird die Darlehenssumme ohne weitere Auszahlungsanforderungen auszahlen.

Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen angepasst. Die NBank begrenzt ihre Unterstützungen auf Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte. Für Unternemen mit mehr als 10 Beschäftigten steht der KfW-Schnellkredit zur Verfügung.



Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe überbrücken müssen. Über das Programm werden Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Das Besondere bei dem Kredit ist, dass er direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren ist er in den ersten zwei Jahren zins- und tilgungsfrei.


Wer kann den Kredit beantragen?

Freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, können einen Antrag stellen. Im Antrag muss die aktuelle finanzielle Situation ausführlich dargelegt und dargestellt werden, wie mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllten.


Wie sieht die Förderung konkret aus?

Über das Programm können Kredite zwischen 5.000 Euro bis 50.000 Euro zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln beantragt werden.

Das Besondere bei dem Kredit ist, dass er direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, wobei die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei sind.

Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.


Wo können die Hilfen beantragt werden?

Die Anträge können ausschließlich über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

 zum Kundenportal der NBank

Um die Mittel schnellstmöglich auszahlen zu können, verzichtet die NBank zunächst auf die Vorlage von Original-
Unterlagen. Diese sind zum Abschluss des Verfahrens gesammelt vorzulegen. Sollten die Unterlagen nicht vorgelegt werden, kann das Darlehen gekündigt und die ausgezahlten Mittel zurückgefordert werden.


Kann der Kredit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Eine Verrechnung mit dem Soforthilfe-Zuschuss ist jedoch nicht möglich. Das Darlehen wird in der vollen beantragten bzw. bewilligten Höhe ausgezahlt und grundsätzlich nicht verrechnet.