
Viele Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedern Zahlungserleichterungen anStundung und Ratenzahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, bietet die Mehrheit der Berufsgenossenschaften Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetrieben an, wie die Stundung oder Ratenzahlung von Beiträgen bzw. Vorschüssen.
Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
- Stundung von Beiträgen
- Ratenzahlung von Beiträgen
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Stundung von Beiträgen
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Stundung von Beiträgen
- Ratenzahlung von Beiträgen
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Stundung von Beiträgen
- Ratenzahlung von Beiträgen
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Stundung von Beiträgen
- Ratenzahlung von Beiträgen