Füllen Sie den Ausbildungsvertrag bequem und schnell online aus
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Berufsausbildungsvertrag

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Lehrling einstellen, müssen Sie mit ihm*ihr einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Den Lehrvertrag reichen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft ein.

Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrag
  • Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit
  • Kündigung von Lehrverhältnissen
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten

Download

 Lehrvertrag (PDF)

Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass die Kalenderjahre beim Urlaubsanspruch nicht korrekt angezeigt werden und daher manuell abgeändert werden müssen.
  • Der Lehrvertrag ist am PC ausfüllbar. Da die Ausfüllfunktion im Browser nicht verfügbar ist, empfehlen wir, das Dokument herunterzuladen und z. B. den kostenlosen Adobe Acrobat Reader zu verwenden.

Kontakt

Braunschweig, Helmstedt, Wolfsburg

Celle, Gifhorn

Goslar, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel

Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen

Heidekreis, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden

Ralf Klatt

Tel. 04131 712-143

Fax 04131 712-217

ausbildungsberatung--at--hwk-bls.de

Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Stade

Torben Prigge

Tel. 04141 6062-34

Fax 04141 6062-89

ausbildungsberatung--at--hwk-bls.de

Downloads

 Einwilligungserklärung von Lehrlingen / Auszubildenden (PDF)

 Datenschutzinformation für Azubis (PDF)

 Datenschutzinformation für Betriebe (PDF)

 Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsbeginn (PDF)

 Muster für einen betrieblichen Ausbildungsplan (PDF)

 Weitere Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag (PDF)

 Ausbildungsordnung für die Berufe



Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit

Wenn Sie und Ihr*e Auszubildende*r gemeinsam die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der Handwerkskammer einreichen:

  • Bei Verkürzung spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Auslerndatum
  • Bei Verlängerung spätestens vier Wochen nach dem vertraglichen Ausbildungsende


 

Antrag

Antrag auf Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit (PDF)

Link

 

Richtlinie

Richtlinien zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (PDF)

Richtlinien der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung vom 6. Oktober 2022 (RL Ausb.dauer 16.08._Internet.pdf)

Teilzeitausbildung

Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Auszubildende sich mit Ihnen darauf verständigt. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt werden. Während sich die Ausbildungsvergütung entsprechend vermindert, verlängert sich die Ausbildungszeit -  auch über die Regelausbildungszeit hinweg (maximal auf das 1,5-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer). Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.

Beispiel

Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20% . Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten (Regelausbildungszeit 36 Monate + 1,5 fache) wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20%.

Wechsel der Differenzierung (Schwerpunkt, Fachrichtung, Wahlqualifikation, Handlungsfeld)

Wenn beide Vertragsparteien – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende*r – während der Berufsausbildung feststellen, dass ein Wechsel der Differenzierung sinnvoll ist, ist dies grundsätzlich je nach Ausbildungsverordnung bis zum Ende der Grundstufe bzw. bis zur Unterscheidung in Schwerpunkte möglich.

Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung bei uns ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.

Umschulung

Eine berufliche Umschulung dient – anders als in einer Erstausbildung – einer schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und ist eine Maßnahme der beruflichen Erwachsenenbildung. Abgesehen von einigen Spezialmodellen gibt es zwei Formen der Umschulung:

  1. Betriebliche Umschulung
    Hier findet die Abstimmung direkt mit dem Betrieb statt. Eine finanzielle Förderung findet nicht statt.
  2. Außerbetriebliche / trägergestützte Umschulung
    Hierbei sind weitere Akteure (Kosten-/bzw. Rehabilitationsträger) eingebunden, die die Finanzierung und weitere Rahmenbedingungen klären.

In beiden Fällen ist die Umschulungsmaßnahme mittels des Umschulungsvertrages der Handwerkskammer vor Vertragsbeginn anzuzeigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberatung.

 

Download

Umschulungsvertrag (PDF)

Umschulungsvertrag (E2 Umschulungsvertrag.pdf)