19.03.2021: Angeschlossene Gaststättenbetriebe werden wie eigenständige Unternehmen behandelt und sind damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.November- und Dezemberhilfe: Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe
Angeschlossene Gaststättenbetriebe werden wie eigenständige Unternehmen behandelt und sind damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.