Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängertVereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen erneut verlängert, sie gelten nun bis zum 31. Dezember 2022.
Für die Antragsstellenden bedeutet das, dass
- die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden.