
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat bis Ende März Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit sollen insbesondere Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige unterstützt werden, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Für die Antragsstellenden bedeutet das, dass
- die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt,
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und
- vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt werden.
Weitere Infos
FAQs der Bundesagentur für Arbeit

Kilian Böse
Betriebs- und Gründungsberatung
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg
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