Bilden Sie Ihre eigenen Fachkräfte ausInformationen für Betriebe
Förderung
Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen bzw. einstellen wollen, können über das Programm Auszubildende aus Insolvenzbetrieben eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses gezahlt.
Azubis gesucht?
Passgenaue Besetzung - Finden Sie die Fachkräfte von morgen
Sie sind auf der Suche nach Auszubildenden für Ihren Betrieb, haben aber noch keine passenden Bewerber*innen gefunden? Mit dem Projekt "Passgenaue Besetzung" unterstützen wir kleine und mittlere Betriebe bei der Suche nach Auszubildenden. Angefangen bei der Ermittlungs des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden bis hin zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages stehen Ihnen unsere Berater unterstützend zur Seite.
Als Mitgliedsbetrieb können Sie zudem Ihre freien Ausbildungs- und Praktikumsplätze in die Online-Suche Lehrstellenbörse sowie in die dazugehörige App Lehrstellenradar eintragen.
Förderhinweis
Das Programm "Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Jonas Edinger
Tel. 04131 712-149
Mobil 0176 117200-32
ausbildungsvermittlung@hwk-bls.de
Andreas Küpper-Melzer
Tel. 04141 6062-35
Mobil 0176 117200-30
ausbildungsvermittlung@hwk-bls.de
Azubimarketing - Werden Sie ein attraktiver Arbeitgeber
Geht es Ihnen auch so?
- Größere Unternehmen an Ihrem Standort ziehen Ausbildungswillige magisch an.
- Junge Leute verlassen die Region in Richtung Metropolen.
- Jugendliche, Eltern und Lehrer kommen gar nicht auf die Idee, bei Ihnen eine Lehrstelle zu suchen, weil sie Ihr Unternehmen nicht kennen oder nicht wissen, dass Sie ausbilden.
- Jugendliche haben Vorurteile gegenüber Ihrer Branche. Darum können sie gar nicht erfahren, ob sie für Ihre Berufe Talent hätten und welche Chancen sich böten.
- Eine gute Ausbildung des eigenen Nachwuchses ist für Sie selbstverständlich. Aber wissen das auch andere?
In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen und einer wachsenden Studierneigung gilt auch für den Ausbildungsmarkt: Derjenige hat die Nase vorn, der den Jugendlichen ein überzeugendes Angebot macht. Sie wollen umworben werden wie Kunden auf den Absatzmärkten.
Jugendliche suchen eine "Traumausbildung" bei ihrem Wunscharbeitgeber. Dieser Wunsch-Ausbildungsbetrieb sollten Sie sein!
Laden Sie sich die Leitfäden herunter mit vielen Tipps und Hinweisen, wie Sie als Arbeitgeber attraktiver werden.
Kooperationen mit Schulen
Die Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Schulen bietet Ihrem Betrieb die Chance, frühzeitig mit Schülern in Kontakt zu treten und sie für Ihr Unternehmen sowie für eine Ausbildung in Ihrem Haus zu begeistern. Gleichzeitig unterstützen Sie damit die Berufsorientierung der Schüler aktiv. Dabei können Sie Ihr eigenes Image als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb verbessern. Der Leitfaden "Schulkooperationen" des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt Ihnen verschiedene Kooperationsmöglichkeiten auf und stellt die Rahmenbedingungen dar.
Ausbildungsberechtigung
Um ausbilden zu können, muss zunächst geprüft werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen gegeben sind. Handwerksordnung (HwO) und Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheiden dabei zwischen Einstellen und Ausbilden:
- Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist.
- Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Darüber hinaus dürfen Lehrlinge nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte betrieblich nach Art und Einrichtung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Qualität in der Ausbildung
Eine gute Ausbildung ist das A und O, um mit dem eigenen Ausbildungsbetrieb zu überzeugen. Dabei geht es nicht nur um das Einstellen von Auszubildenden. Ist dieser Schritt getan, sollte der Auszubildende auch bleiben und einen guten Abschluss machen. Im Kampf um die Fachkräfte von morgen ist eine gute Ausbildung daher das beste Mittel.
Sie haben den ersten Schritt getan und bilden einen Lehrling aus? Für Ihr Engagement möchten wir Ihnen recht herzlich danken. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die berufliche Ausbildung und gegen den Fachkräftemangel von morgen.
Kontakt
Veranstaltungen
26.04.2024Azubi-Wheel-Dating
Lüneburg: Azubi-Speeddating im Riesenrad
17.06.2024 - 01.07.2024Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen - Stade
Stade: Schulung
18.06.2024 - 02.07.2024Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen - Braunschweig
Braunschweig: Schulung
10.07.2024 - 24.07.2024Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen - Stade
Stade: Schulung
11.07.2024 - 25.07.2024Schulung für Ausbildungsbotschafter*innen - Braunschweig
Braunschweig: Schulung
Ausbildungsordnung und Ausbildungsstart
Ausbildungsordnungen und betrieblicher Ausbildungsplan
Grundlage für die bundeseinheitliche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen bilden die Ausbildungsordnungen. Sie legen Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, sachliche und zeitliche Gliederung und die Prüfungsanforderungen fest. Der Ausbildungsordnung liegt ein Ausbildungsrahmenplan mit einer zeitlichen und sachlichen Gliederung für die Ausbildung an.
Die Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans wird durch den betrieblichen Ausbildungsplan geregelt. Damit garantiert der betriebliche Ausbildungsplan, dass die Vorgaben der Ausbildungsordnung eingehalten werden.
Der betriebliche Ausbildungsplan ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle. Ausbildungsbetriebe, die keinen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, halten sich an den Ausbildungsrahmenplan.
Wann beginnt die Ausbildung?
Der Beginn einer Berufsausbildung ist jederzeit im Kalenderjahr möglich.
Schulabbrecher und sonstige Ausbildungsinteressierte müssen nicht bis zum Beginn des offiziellen Ausbildungsjahres im September warten und die Zeit bis dahin mit Langeweile oder Gelegenheitsjobs überbrücken. Sie können jederzeit mit einer betrieblichen Berufsausbildung starten. Für den Betrieb ist es schließlich unerheblich, ob er die Ausbildungsinhalte im Frühjahr oder im Herbst vermittelt.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Praktisches Training im Technologiezentrum
Nicht alles, was in der Ausbildungsordnung steht, kann auch im Betrieb vermittelt werden. Dazu gibt es die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Technologiezentren der Handwerkskammer.
Sie gewährleistet für alle Lehrlinge des Handwerks die Vermittlung einer breiten Grundausbildung, die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung und die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren.
Mehr Infos
Berufsschule
Fachtheoretische Kenntnisse werden in der Schule vermittelt
Der Berufsschulunterricht findet entweder an ein bis zwei Tagen in der Woche oder als mehrwöchiger Blockunterricht statt. Die Auszubildenden eines Berufs werden in einer Fachklasse zusammengefasst.
Gibt es in einem Beruf zu wenig Auszubildende, werden inhaltlich verwandte Lehrberufe in einer Klasse zusammengefasst. In einigen wenigen Ausbildungsberufen findet der Berufsschulunterricht schul-, bezirks- oder sogar länderübergreifend statt.
Den jeweiligen Standort der Berufsschul-Fachklasse, an dem Sie Ihren Lehrling anmelden müssen, beim niedersächsischen Kultusministerium.
Download
Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen herunterladen (PDF)
Einstiegsqualifizierung (EQ) - Der Türöffner zur Berufsausbildung
Als betriebliches Langzeitpraktikum von bis zu 12 Monaten erleichtert die Einstiegsqualifizierung Jugendlichen den Weg in eine betriebliche Ausbildung. Betrieben bietet die EQ die Chance, den potenziellen Azubi von morgen näher kennen zu lernen. Im täglichen Betriebsgeschehen erhält man ein besseres Bild vom mitarbeitenden Jugendlichen als durch blanke Schulnoten oder im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs.
Qualifizierungsbausteine
Die Einstiegsqualifizierung wird vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt, die auch miteinander kombiniert werden können.
Übergang in Ausbildung
Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.
Es können sich ebenfalls Betriebe an der Einstiegsqualifizierung beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen.
Geplante Änderungen
Zum 1. April 2024 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie hier.
Ausbildung in zwei Stufen
Vielleicht ist ein Schritt nach dem anderen der richtige Weg zu Ihrer Fachkraft. In einer gestuften Ausbildung können Sie Jugendliche zunächst über zwei Jahre ausbilden. Ziel ist es, danach die zweite Stufe mit einem höherqualifizierten Beruf an- und abzuschließen. Die gesamte Ausbildung erfolgt im dualen System im Wechsel Betrieb und Berufsschule.
Jobticket
Auszubildende und andere Beschäftigte können über ihren Ausbildungsbetrieb ein vergünstigtes Jobticket erhalten: Durch einen lohn- und sozialversicherungsfreien Fahrgeldzuschuss von mindestens 25 Prozent bzw. 12,25 Euro pro Monat durch den Betrieb können Auszubildende und Mitarbeitende das Deutschlandticket für maximal 34,30 Euro beziehen. Das Angebot steht auch Klein- und Kleinstbetrieben unabhängig von der Abnahmezahl der Tickets zur Verfügung.
Weiterführende Themen
Unterstützung & Fördermöglichkeiten
Wir helfen Azubis und Betrieben bei allen Fragen rund um die Ausbildung.