Was passiert, wenn mir etwas passiert

Sinnvolle Vorsorge des Unternehmers zur Unternehmens- und Vermögenssicherung

Jeder Unternehmer kann durch unvorhergesehene Ereignisse in die Situation kommen, vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen mehr für sich und auch nicht für das Unternehmen treffen zu können. Bei Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit - z.B. durch Unfall mit Komazustand als Folge - stellt sich sofort die Frage, wie es mit dem Unternehmen weitergeht.

  • Wer ist befugt, im Unternehmen an Stelle des Inhabers oder Geschäftsführers zu handeln?
  • Welche Vollmachten werden benötigt?
  • Für die dann handelnden Personen ergibt sich noch ein weiteres Problem: Wo sind die für die Weiterführung des Betriebs erforderlichen Informationen? Gibt es einen "Notfallordner" und was sollte / müsste darin stehen?

Ein solcher Ernstfall ist nicht vorhersehbar und gefährdet den Bestand des Unternehmens und damit einen unter Umständen erheblichen Teil des Unternehmervermögens. Vorsorge für den plötzlichen Ausfall des Unternehmers bedeutet immer auch Vermögenssicherung im Interesse der Unternehmerfamilie. Deshalb sollte man das Thema nicht vor sich her schieben, auch wenn einem das Tagesgeschäft scheinbar keine Zeit für eine erforderliche individuelle Notfallvorsorge lässt.

Inhalte

  • Begrifflichkeiten (Prokura, Handlungsvollmacht, zivilrechtliche Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
  • Vertretungsregelungen für den Ausfall des Unternehmers / der Unternehmerin bezogen auf die Rechtsform des Unternehmens
  • Wer soll berechtigt sein, das Unternehmen weiterzuführen?
  • Abgrenzung der Vertretung in privaten und unternehmerischen Angelegenheiten
  • Erstellung eines Notfallordners
  • Notfallordner: Was gehört dort hinein (Informationen, Hinweise auf Unterlagen, Benennung von Ansprechpartnern)?
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Inhalte nach Bedarf 

Programm:

  • Begrüßung: Adrienne Blum, Betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
  • Referent: Dr. Thomas F.W. Schodder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei SCHULZ SCHODDER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Hildesheim
  • Der Vortrag wird ca. zwei Stunden in Anspruch nehmen. Im Anschluss bleibt Zeit für einen Austausch bei einem kleinen Imbiss.


Anmeldung

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an.

https://www.hwk-bls.de/termine/anmeldung-22,0,evereg.html?op=start&eve=1428



Kontakt

Wann: 16.10.2024 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (Großer Saal), Burgplatz 2 + 2a, 38100 Braunschweig

Veranstalter: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Anfahrtsplan: