Geldwäschegesetz - Klärung offener Fragen
Webinar
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit verpflichtet das GwG in Deutschland tätige Unternehmen, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Alle zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal.
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an der ZDH-Veranstaltung "Geldwäschegesetz - Klärung offener Fragen" am 13.12.2023, um sich auf dieses Thema vorzubereiten.
Informationen und Anmeldung
Online-Anmeldung - Details (zdh.de)
Wann: 13.12.2023 um 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Zentralverband des Deutschen Handwerks