ChemKlimaSchutzV - Sachkundenachweis
Für Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen GEM § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 Kategorie I und Kategorie II
Sachkundenachweis
Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) muss jeder, der Wärmepumpen (Split oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instandhalten will, gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen.
Hinweis
Die Schulung wird in Kooperation mit dem Fachverband SHK Niedersachsen durchgeführt. Nach der Anmeldung ist eine Kopie des Berufsabschlusses zwecks Beglaubigung der teilnehmenden Person einzureichen! Es ist eine Bescheinigung über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung an Kälte- und Klimaanlagen bzw. Wärmepumpen (schriftlicher Nachweis durch den Arbeitgeber) einzureichen. Ein Vordruck wird Ihnen nach Anmeldung zugeschickt.
Des Weiteren bestätigen die Teilnehmenden mit Ihrer Anmeldung, dass Sie die Durchführungsverordnung und die Verfahrensvorschrift gelesen haben.
Durchführungsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2067)
Verfahrensvorschrift (https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/BJNR113900008.html)
Hinweis zu Kosten
Schulungsgebühren inkl. Prüfung, Unterlagen und Verpflegung. Der Kosten für Innungsmitglieder liegen bei 1.290,00 €, für Nicht-Innungsmitglieder bei 1.680,00 €. Abendverpflegung und Übernachtungen sind nicht im Preis inbegriffen und durch den Teilnehmenden selbst zu organisieren.