Handwerker setzt Mundschutz auf
Schmitz / Handwerkskammer

Änderung der Regelungen ab 1. Dezember.Wo muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Das gilt auch für die dazugehörigen Eingangsbereiche sowie auf den zugehörigen Parkplätzen.

Arbeits- und Betriebsstätten

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch von jeder Person in einer Arbeits- oder Betriebsstätte zu tragen, es sei denn, dass

1. die Person einen Arbeitsplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 Satz 1 zu jeder anderen Person in der Arbeits- oder Betriebsstätte eingehalten wird oder

2. die Art der Tätigkeit, wie insbesondere handwerkliche oder körperlich anstrengende Tätigkeiten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt.