Digitaler Tachograf, Fahrtenschreiber
vlad - Fotolia.com

Handwerkskammer meldet wichtigen Erfolg aus Brüssel.Verbesserungen bei der Tachografenpflicht

Im vergangenen Jahr hatten Pläne der EU, im Handwerk für viel Unruhe gesorgt: Die Tachografenpflicht sollte auch auf Fahrzeuge der Gewichtsklasse 2,4 bis 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Nun meldet die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe Entwarnung: „Das Europaparlament hat Änderungen zum digitalen Tachografen beschlossen. Die Ausweitung der Tachografenpflicht betrifft jetzt nur noch den grenzüberschreitenden Warenverkehr und es gibt Ausnahmen für den Werkverkehr“, sagt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Die Neuregelung ziele darauf ab, die Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der dort beschäftigten Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer besser zu kontrollieren. Die Situation im Handwerk sei aber eine ganz andere. „Kleintransporter und andere Fahrzeuge werden gebraucht, um zur Baustelle oder zum Kunden zu gelangen. Statt Berufskraftfahrer einzusetzen, transportieren Handwerker ihre Arbeitsmaterialien selbst“, sagt Bade. Vertreter der Handwerkskammer hätten direkt in Brüssel Gespräche mit EU-Parlamentariern geführt, um die Unterschiede deutlich zu machen.    

Ein Einsatz, der sich offenbar gelohnt hat. Seit langem setzt sich das Handwerk für Erleichterungen bei der bestehenden Tachografenpflicht in der Fahrzeugklasse ab 3,5 Tonnen ein. „Es gibt eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge, wenn sie nur in einem bestimmten Umkreis um den Betriebssitz bewegt werden. 2014 konnten wir bereits eine Verdoppelung von 50 auf 100 Kilometern erreichen, nach dem Parlamentsbeschluss soll der Radius bald auf 150 Kilometer ausgeweitet werden“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer. Auch werde eine spezielle Ausnahme für Baufahrzeuge geschaffen. Die Regelungen würden der betrieblichen Praxis künftig eher gerecht.

Wenige Wochen vor der Europawahl können sich Handwerker damit auf Entlastungen freuen. Die Kosten für die Nachrüstung eines digitalen Tachografen werden vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf rund 1.500 Euro beziffert. Hinzu kommen Aufwendungen für die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs-, Archivierung- und Auslesungspflichten und die Unterweisung aller Beschäftigten.  

Foto-Download

(Mit Klick auf das Bild startet der Download)