Dachdecker, Dach, Teamwork
argum / Falk Heller

Die BG BAU zahlt Prämien von bis zu 10.000 Euro für Investitionen in mehr Sicherheit beim Arbeiten in der Höhe Prämie zur Vermeidung von Absturzunfällen

Absturzunfälle gehören zu den folgenreichsten Arbeitsunfällen der Braubranche, allein im letzten Jahr gingen fast die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle auf Abstürze zurück. Um den Arbeitsschutz in diesem Bereich zu erhöhen, fördert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Investitionen in sichere Arbeitsmittel mit Prämien von bis zu 10.000 Euro.

Die neue Förderung wird unabhängig von der Beitragshöhe gewährt, sodass auch kleinere Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und geringeren Beiträgen von hohen Zuschüssen profitieren können. Gefördert werden grundsätzlich 50 % der Anschaffungskosten sicherer Arbeitsmittel wie zum Beispiel verschiedene Leitertypen, Arbeitsbühnen oder Ein-Personen-Gerüste. Die maximale Förderhöhe richtet sich dabei nach einem Stufenmodell, wobei die Zuordnung zu den Stufen von folgenden Bedingungen abhängig ist:

Bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
Bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
  • Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
Bis zu 10.000 Euro alle zwei Kalenderjahre
  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  • Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
  • Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
  • Teilnahme einer Führungskraft an einem Seminar zur Absturzprävention

Bei der Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht im Folgejahr kein Anspruch auf eine weitere Förderung.

Unternehmen können die Prämien noch für 2020 beantragen. Wird die maximale Fördersumme innerhalb eines Kalenderjahres nicht beansprucht, verfällt der Restbetrag. Eine Übernahme in das Folgejahr ist nicht möglich.

Mehr Infos

 www.bgbau.de