
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Gefördert werden verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Kleine und mittlere Unternehmen können über das Förderprogramm "Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk" Zuschüsse für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen erhalten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 35% und maximal 100.000 Euro der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung kann nicht mit anderen öffentlichen Mitteln aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder mit EU-Mitteln für denselben Zweck kombiniert werden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben stehen, bei dem mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird. Außerdem zählen sind Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Ausgaben für Anmeldung, Validierung von Patenten und gewerblichen Schutzrechten und Maßnahmen zur Markteinführung zu den förderfähigen Kosten.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Anträge können über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Ansprechpartner*innen
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