Weitere Lockerungen für das HandwerkNeue Verordnung der Landesregierung
Am 11. Mai ist die neue Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Die neue Verordnung basiert auf dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 6. Mai sowie dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung.
Wichtige Änderungen für das Handwerk ergeben sich vor allem für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- und Nagelstudios, den Handel sowie gastronomische Angebote wie Cafés und Imbisse.
Kosmetik- und Nagelstudios
Nach der bereits erfolgten Öffnung von Friseursalons dürfen auch Anbieter von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Maniküre- und Pedikürestudios wieder öffnen, sofern sie besondere Hygienevorgaben einhalten und die Kontaktdaten sowie Anwesenheitszeiten ihrer Kunden dokumentieren.
Handel
Die ursprüngliche Verkaufsflächenbegrenzung wurde aufgehoben, sodass auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 qm wieder öffnen können. Die sonstigen Vorgaben (Sicherheitsabstand 1,5 m; nur 1 Kunde pro 10 m²) bleiben bestehen.
Gastronomie
Auch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen dürfen unter strengen Sicherheits- und Hygieneregeln wieder einen Vor-Ort-Verzehr anbieten – allerdings beschränkt auf maximal 50% der zugelassenen Plätze. Auch hier müssen die Kontaktdaten sowie Anwesenheitszeiten der Gäste dokumentiert werden.
Datenschutzkonforme Erfassung von Kundendaten
Die neue Verordnung schreibt für zahlreiche Gewerbebetriebe eine Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten aller Kundinnen und Kunden vor. Informationen zur datenschutzkonformen Umsetzung und Muster-Formulare finden Sie hier.