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Weitere Lockerungen für das HandwerkNeue Verordnung der Landesregierung

Am 11. Mai ist die neue  Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Die neue Verordnung basiert auf dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 6. Mai sowie dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung.

Wichtige Änderungen für das Handwerk ergeben sich vor allem für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- und Nagelstudios, den Handel sowie gastronomische Angebote wie Cafés und Imbisse.

Kosmetik- und Nagelstudios

Nach der bereits erfolgten Öffnung von Friseursalons dürfen auch Anbieter von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Maniküre- und Pedikürestudios wieder öffnen, sofern sie besondere Hygienevorgaben einhalten und die Kontaktdaten sowie Anwesenheitszeiten ihrer Kunden dokumentieren.

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Handel

Die ursprüngliche Verkaufsflächenbegrenzung wurde aufgehoben, sodass auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 qm wieder öffnen können. Die sonstigen Vorgaben (Sicherheitsabstand 1,5 m; nur 1 Kunde pro 10 m²) bleiben bestehen.

Gastronomie

Auch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen dürfen unter strengen Sicherheits- und Hygieneregeln wieder einen Vor-Ort-Verzehr anbieten – allerdings beschränkt auf maximal 50% der zugelassenen Plätze. Auch hier müssen die Kontaktdaten sowie Anwesenheitszeiten der Gäste dokumentiert werden.

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Datenschutzkonforme Erfassung von Kundendaten

Die neue Verordnung schreibt für zahlreiche Gewerbebetriebe eine Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten aller Kundinnen und Kunden vor. Informationen zur datenschutzkonformen Umsetzung und Muster-Formulare finden Sie hier.