Können Nicht-Muttersprachler ein Wörterbuch für die Prüfung benutzen?

Nein. Die Prüfungssprache ist Deutsch (§ 14 Abs.4 GPO), das heißt, die Benutzung von Wörterbüchern in der Prüfung ist nicht möglich. Insofern ist das Beherrschen der deutschen Sprache mittelbar auch Gegenstand der Prüfung.

Bei der Aufgabenerstellung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Prüfungsaufgaben in einer einfachen und auch für Nicht-Muttersprachler verständlichen Sprache verfasst sind.