Kann eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zurückgelegte Ausbildungszeit in einem Beruf bei einer neuen Lehre angerechnet werden?

Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann die neue Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzt werden. Hat diese Berufsausbildung in einem verwandten Beruf stattgefunden, so kann die Anrechnungszeit noch erhöht werden.

Bei einer zurückliegenden, nicht abgeschlossenen Ausbildung im gleichen Beruf, kann die zurückgelegte Ausbildungszeit im Prinzip voll angerechnet werden. Diese Entscheidung treffen die Vertragsparteien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anrechnung oder Verkürzung.