Kann auch eine andere als die zuständige Berufsschule besucht werden?

Wenn schwerwiegende Gründe zum Besuch einer anderen Berufsschule vorliegen, so kann bei der zuständigen Berufsschule ein Antrag hierzu gestellt werden. Beim Besuch einer anderen Berufsschule sollte die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses geklärt werden.