In welchen Fällen kann vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Die in der Ausbildungsordnung angegebene Ausbildungszeit kann bereits beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages um bis zu 12 Monate verkürzt werden. Verkürzungsgründe sind beispielweise:

  • Fachoberschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Abitur
  • Lebensalter > 21 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung