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Handwerkskammer

Bessere Förderung für kleine Handwerksbetriebe.Grundversorgung in ländlichen Gebieten

Kleine Handwerksbetriebe, die im ländlichen Raum der Grundversorgung dienen, können seit Jahresbeginn von verbesserten Fördermöglichkeiten profitieren. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt, dass die integrierte ländliche Entwicklung damit nun auch Betriebe außerhalb der Landwirtschaft stärker berücksichtigt.
 
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter haben, ihr Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro liegt und der Betrieb seinen Sitz in einem Ort mit höchstens 10.000 Einwohnern hat. Förderfähig sind Maßnahmen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung, also zum Beispiel Investitionen in die Einrichtung oder Erweiterung eines Betriebs oder die Ausweitung des Angebotes in andere Bereiche der Grundversorgung. Auch der Erwerb bebauter Grundstücke für anschließende Investitionen kann förderfähig sein. Die Investition muss aber in jedem Fall der Grundversorgung oder dem dringlich vor Ort zu erbringenden bzw. lebensnotwendigen Bedarf dienen. Davon profitieren können beispielsweise Bäcker, Fleischer oder Reparaturbetriebe des Elektro- oder Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks, die vornehmlich die Bewohner ihres Ortes versorgen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, maximal 200.000 Euro. Ein Wirtschaftskonzept ist vorzulegen.
 
Die Anträge und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) stehen unter www.zile.niedersachsen.de als Download zur Verfügung.



Ansprechpartner

Jörg Steinborn

Tel. 04131 712-154

Fax 04131 712-201

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