Symbolbild Frau im Rollstuhl fährt über Türschwelle
argum / Falk Heller

Investitionszuschuss der KfWFördermittel für altersgerechtes Wohnen

Gefördert werden sollen damit Baumaßnahmen, die Barrieren - wie etwa Türschwellen - reduzieren helfen. Dabei zählen zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen neben dem Entfernen von Türschwellen auch der Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Aufzuges. Die Förderung liegt nach Angaben des Ministeriums bei Zuschüssen von maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Konkret vergibt die KfW für einzelne Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 5.000 Euro. Wer sein Haus dabei noch zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 6.250 Euro von der KfW erstattet. Ganz wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Bauvorhaben beantragt werden. Dies gilt für private Bauherren und Mieter gleichermaßen.

Weitere Infos:

www.kfw.de/455-b