24.02.2022: Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängertVereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Das Bundesfinanzministerium lehnt die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2022 ab und verweist auf Stundungsmöglichkeiten.
Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfe werden bis Ende Juni 2022 fortgesetzt
Das Bundesministerium der Finanzen hat verschiedene steuerliche Hilfsmaßnahmen erneut verlängert.
Niedersachsen kündigt Verlängerung der Winterruhe an.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde verlängert und endet am 31. März 2022.
Selbständige können für die Zeiträume Juli - September 2021 und Oktober - Dezember 2021 Unterstützung beantragen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.
Durch die Neubewertung der „Johnson&Johnson“-Impfung müssen Arbeitgeber*innen sämtliche im Rahmen der 3G-Regelung bereits hinterlegten Nachweise auf ihre Gültigkeit nach den aktuellen Regelungen überprüfen.
Umfassende Einzelfallprüfung notwendig
Anspruch bei freiwilliger Schließung für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2021