18.08.2021: Für bestimmte Bereiche soll voraussichtlich ab dem 25. August die sog. 3G-Regel geltenBund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021
Für bestimmte Bereiche soll künftig die sog. 3G-Regel gelten.
Für bestimmte Bereiche soll künftig die sog. 3G-Regel gelten.
Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnungen schließen mussten, können rückwirkende Erstattungen beantragen.
Die Antragsfrist für Erstanträge ist am 30. April 2021 abgelaufen. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Die Korrektur der IBAN ist bis zum 31. Juli 2021 möglich.
In Kooperation mit der KFW und dem Land Niedersachsen stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 10 Millionen Euro bereit
Angeschlossene Gaststättenbetriebe werden wie eigenständige Unternehmen behandelt und sind damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.
Rund 5.000 Lehrlinge wurden 2020 im Kammerbezirk neu eingestellt
Kurzarbeit kann sich auf die Zahl der Urlaubstage auswirken. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeitenden informieren.
Änderung der Regelungen ab 1. Dezember.
80 % der förderfähigen Ausgaben – maximal jedoch 30.000 Euro – werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Die Regelungen ab 02.11.2020