3D-Drucker
stockphoto-graf - stock.adobe.com

Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsunternehmen, die die Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben, können gefördert werden.Innovationsgutscheine

Kleine und mittlere Unternehmen, die im zweiten Quartal 2020 einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum erlitten haben, können sich über das Förderprogramm Zuschüsse für die Beauftragung externer Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben (Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) sichern.


Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden und im zweiten Quartal 2020 einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum erlitten haben.

Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen wird die Förderfähigkeit anhand von qualitativen Kriterien (Innovationsgehalt, Entwicklungsrisiko, Realisierbarkeit, Marktfähigkeit, Bedeutung für die Niedersächsische Wirtschaft) beurteilt.


Wie sieht die Förderung konkret aus?

80 % der förderfähigen Ausgaben – maximal jedoch 30.000 Euro – werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Die Förderung kann nicht mit Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder mit  Mitteln der EU für denselben Zweck kombiniert werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsunternehmen, die die Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.

 Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise:

  • Konstruktionsleistungen
  • Service Engineering
  • Prototypenbau
  • Design
  • Produkttests zur Qualitätssicherung
  • Werkstoffstudien
  • Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik
  • Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer
  • Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
  • Tests und Zertifizierungen


Wie läuft die Antragsstellung ab?

Die Antragsstellung muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Ansprechpartner*innen

Braunschweig

Wiebke Berlin

Tel. 0531 1201-254

Fax 0531 1201-444

berlin--at--hwk-bls.de

Lüneburg

Udo Kaethner

Tel. 04131 712-205

Fax 04131 712-198

kaethner--at--hwk-bls.de

Stade

Wulf Maasch

Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

maasch--at--hwk-bls.de