24.01.2022: Umfassende Einzelfallprüfung notwendigBGH-Urteil: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Umfassende Einzelfallprüfung notwendig
Umfassende Einzelfallprüfung notwendig
Anspruch bei freiwilliger Schließung für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2021
Für bestimmte systemkritische Bereiche gilt eine begrenzte Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonntagsarbeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit.
Noch bis zum 31. März 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren
Die Kinderkrankentage wurden erneut um 10 zusätzliche Tage für jedes Elternteil erhöht.Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Bei medizinischer Notwendigkeit besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel.
Die Beschlüsse müssen noch in Landesrecht überführt werden. Eine deutlich verschärfte Niedersächsische Corona-Verordnung mit strengen 2G- und 2Gplus-Vorgaben soll voraussichtlich am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft treten.
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Ampelparteien planen Ende der epidemischen Lage.
Ab sofort können für den Zeitraum Juli bis September 2021 Anträge gestellt werden.