Symbolbild Geldscheine und Münzen
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Handwerkskammer empfiehlt Korrekturen für mehr Akzeptanz.Urteil zum Rundfunkbeitrag

Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erklärt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade: „Jetzt ist höchstrichterlich geklärt, dass die typisierende Erhebung des Rundfunkbeitrags nach Betriebsstätten und Beschäftigten sowie nach betrieblich genutzten Kfz verfassungskonform ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die jetzige Ausgestaltung so sein muss. Wir plädieren weiterhin an die Politik, Alternativen zur nahezu vollständigen Einbeziehung der Fahrzeuge zu suchen.“

Anders als im privaten Bereich, wo der Rundfunkbeitrag je Haushalt berechnet wird, müssen Unternehmen für jede Betriebsstätte nach der Zahl der dort Beschäftigten zahlen. Außerdem werden zusätzliche Rundfunkbeiträge für betrieblich genutzte Fahrzeuge erhoben.

Bade empfiehlt eine Prüfung, ob nicht zumindest jedes zweite Kfz von der Beitragspflicht ausgenommen werden kann. Ebenso denkbar seien größere Freikontingente, gestaffelt nach der Beschäftigtenzahl. Der Präsident der Handwerkskammer erwartet durch solche Korrekturen auch mehr Akzeptanz für das Rundfunkbeitragsmodell. „Auch wenn es rechtmäßig ist: Für die Betriebe ist es bei der aktuellen Ausgestaltung nur schwer zu verstehen, dass sie zusätzlich Rundfunkbeiträge für ihre Fahrzeuge zahlen sollen“, sagt Bade.